Honorar

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung berechnet sich die anwaltliche Vergütung
ausschließlich nach den Gebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Informationen zur Berechnung von Anwaltskosten finden Sie unter

www.brak.de

Des Weiteren ein Link, bei dem die voraussichtlichen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten abhängig vom jeweiligen Streitwert auf einfache Weise ermittelt werden können

www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php

Soweit eine außergerichtliche Rechtsberatung in Anspruch genommen wird, vereinbare ich Honorar generell nach dem tatsächlich angefallenen Stundenaufwand zu festen Stundensätzen.

Wo sich aus meiner Sicht abschätzen lässt, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird, bin ich selbstverständlich gerne bereit, vor Auftragserteilung einen verbindlichen Kostenvoranschlag abzugeben bzw. ein Zeitlimit (als Obergrenze) festzulegen.

Anmerkung:

Beachten Sie bitte, dass eine Vereinbarung niedriger als der gesetzlichen Gebühren des RVG ausschließlich bei außergerichtlichen Angelegenheiten erlaubt ist.

Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte direkt an mich per E-Mail

roland.myca@kanzlei-myca.de